Bitte rufen Sie bei uns im Bürgerbüro unter 09192/709-0 an, um klären zu können, ob der Bürgerbus am gewünschten Termin noch zur Verfügung steht.

Sollte das der Fall sein, wird alles Weitere mit Ihnen telefonisch besprochen.

Wichtig: Es müssen immer die Namen der Fahrer angegeben und deren Führerscheine (in Kopie) vorgelegt werden! Ebenso ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € zu hinterlegen.

Im untenstehenden Dokument finden Sie weitere Informationen zur Anmietung und Nutzung.

Feuerwerke dürfen grundsätzlich ohne Genehmigung nur in der Zeit von 31. Dezember bis 01. Januar abgebrannt werden.
Zwischen dem 02. Januar und dem 30. Dezember dürfen Feuerwerke nur mit Genehmigung der Gemeinde aufgrund eines besonderen Anlasses abgebrannt werden.

Damit Sie diese Genehmigung erhalten können, füllen Sie bitte den „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen und Erwerb pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) der Kategorie II nach den §§ 24 Abs. 1 i. V. m. 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)“ vollständig aus und lassen ihn mir mit Ihrer Unterschrift und der des Grundstückseigentümers zukommen. Der/die Antragsteller/in muss volljährig sein.
Sofern ein Feuerwerk der Kategorie II hierfür gekauft werden möchte, muss dies im Antrag entsprechend angekreuzt werden.
Der Antrag ist grundsätzlich zwei Wochen vor Abbrennen zu stellen.
Es wird für die Genehmigung eine Gebühr i. H. v. 30,00 € fällig.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei aktueller Waldbrandgefahr der Warnstufe 4 und 5 das Abbrennen – unabhängig einer erteilten Genehmigung – unbedingt zu unterlassen ist!

Die Zuständigkeit regelt sich nach dem Abstand der Feuerstelle zum Waldrand.

Sofern der Abstand kleiner als 100 m ist, wenden Sie sich bitte an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Außenstelle Scheßlitz, Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz.

Sofern der Abstand größer ist als 100 m, ist die VGem Gräfenberg zuständig.
In diesem Fall füllen Sie bitte die „Anzeige zum Abbrennen eines Lagerfeuers, Nutzfeuers oder Sonnwendfeuers“ vollständig aus und lassen ihn uns mit einem Lageplan zukommen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die angegebenen Daten sowie die Einhaltung der aufgeführten Auflagen und Hinweise.
Es wird keine Genehmigung erteilt, das Abbrennen erfolgt eigenverantwortlich.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei aktueller Waldbrandgefahr der Warnstufe 4 und 5 das Abbrennen – unabhängig einer Anzeige oder Genehmigung – unbedingt zu unterlassen ist!

Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Hiinweise der Integrierten Leitstelle Bamberg-Forchheim.

Es gibt folgende regelmäßige Datenübermittlungen:
– Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz)
– Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 BMG)
– Parteien und Wählergruppen (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG)
– Mandatsträger, Presse und Rundfunk (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG)
– Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG)
Wann und konkret welche Daten übermittelt werden, können wir Ihnen gerne mitteilen. Bitte treten Sie hierzu mit uns in Kontakt.
Diesen Übermittlungen können Sie jederzeit formlos widersprechen, z. B. per Anruf oder Mail, dann wird eine so genannte Übermittlungssperre bei Ihrem Datensatz im Melderegister hinterlegt und keine Daten an die entsprechenden Empfänger weitergegeben.

Für eine Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung sprechen Sie bitte unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses persönlich bei uns vor, dann kann die Meldung aufgenommen werden. Sie erhalten eine Ausfertigung.
Es fällt eine Gebühr i. H. v. 35,00 € je Meldung an.

Ein Führungszeugnis wird immer am Hauptwohnsitz beantragt. Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
– Ausweisdokument
– Für ein erweitertes Führungszeugnis ist zudem eine Bestätigung des Arbeitsgebers notwendig, dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird
– Soll das Führungszeugnis an eine Behörde geschickt werden, so sind die Adresse der Behörde und ein Aktenzeichen mitzubringen
Die Kosten hierfür betragen 13,00 Euro. Das Führungszeugnis wird anschließend vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und innerhalb von ca. 1 Woche an Sie bzw. an die anfordernde Behörde übersandt.
Sollten Sie über einen neuen Personalausweis im Scheckkartenformat sowie ein Lesegerät verfügen, können Sie das Führungszeugnis auch unter folgendem Link online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Ein Kinderreisepass, der noch nicht abgelaufen ist, kann während der Gültigkeitsdauer verlängert werden. Ebenso kann ein nicht mehr aktuelles Lichtbild erneuert werden, sofern der Kinderreisepass noch Gültigkeit besitzt.
Zur Verlängerung bzw. Aktualisierung eines Kinderreisepasses ist ein persönliches Vorsprechen notwendig. Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
– 1 biometrisches Lichtbild des Kindes neuesten Stands
– Das bisherige Ausweisdokument
– Ggf. Geburtsurkunde
– Unterschrift beider Elternteile (ggf. mit Einverständniserklärung) oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht
– Unter 6 Jahren ist keine Unterschrift des Kindes möglich, von 6 bis 10 Jahre freiwillig, ab 10 Jahren Pflicht.
Die Kosten hierfür betragen 6,00 €. Eine Verlängerung ist längstens bis zum 12. Lebensjahr möglich.

Eine Verlängerung bzw. Aktualisierung eines abgelaufenen Kinderreisepasses ist nicht möglich.

Zur Beantragung eines Kinderreisepasses ist ein persönliches Vorsprechen notwendig. Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
– 1 biometrisches Lichtbild des Kindes neuesten Stands
– Ggf. Bisheriges Ausweisdokument
– Ggf. Geburtsurkunde
– Unterschrift beider Elternteile (ggf. mit Einverständniserklärung) oder Nachweis über das alleinige Sorgerecht
– Unter 6 Jahren ist keine Unterschrift des Kindes möglich, von 6 bis 10 Jahre freiwillig, ab 10 Jahren Pflicht.
Kinderreisepässe können, sofern alle Unterlagen vorhanden sind, sofort gedruckt und mitgegeben werden.
Die Kosten für einen Kinderreisepass betragen 13,00 €. Der Kinderreisepass wird immer mit einer Gültigkeit von 1 Jahr ausgestellt, jedoch längstens bis zum 12. Lebensjahr.

Zur Beantragung eines Reisepasses ist ein persönliches Vorsprechen und zudem die Abnahme von Fingerabdrücken (beide Zeigefinger) ab einem Alter von 6 Jahren notwendig.
– 1 biometrisches Lichtbild neuesten Stands
– Bisheriges Ausweisdokument
– Ggf. Geburtsurkunde
– Für Antragsteller unter 18 Jahren sind zudem die Unterschriften beider Elternteile (ggf. mit Einverständniserklärung) oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils erforderlich
Die Bearbeitungsdauer beträgt 3-4 Wochen. Die Kosten betragen für einen Reisepass für unter 24Jährige 37,50 Euro (6 Jahre Gültigkeit). Für über 24Jährige beträgt die Gebühr 60,00 Euro (10 Jahre Gültigkeit; Erhöhung ab 01.03.2017).
Eine Verlängerung der alten Dokumente ist nicht möglich.
Eine Abholung ist grundsätzlich nur persönlich möglich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie mit dieser Vollmacht eine Person Ihres Vertrauens hierfür beauftragen.

Zur Beantragung eines Personalausweises ist ein persönliches Vorsprechen notwendig. Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
– 1 biometrisches Lichtbild neuesten Stands
– Bisheriges Ausweisdokument
– Ggf. Geburtsurkunde
– Für Antragsteller unter 16 Jahren sind zudem die Unterschriften beider Elternteile (ggf. mit Einverständniserklärung) oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils erforderlich
Die Bearbeitungsdauer beträgt 2-3 Wochen. Die Kosten betragen für einen Personalausweis für unter 24-Jährige 22,80 Euro (6 Jahre Gültigkeit). Für über 24-Jährige beträgt die Gebühr 37,00 Euro (10 Jahre Gültigkeit).
Eine Verlängerung der alten Dokumente ist nicht möglich.
Eine Abholung ist grundsätzlich nur persönlich möglich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie mit dieser Vollmacht eine Person Ihres Vertrauens hierfür beauftragen.