Bitte rufen Sie bei uns im Bürgerbüro unter 09192/709-0 an, um klären zu können, ob der Bürgerbus am gewünschten Termin noch zur Verfügung steht.

Sollte das der Fall sein, wird alles Weitere mit Ihnen telefonisch besprochen.

Wichtig: Es müssen immer die Namen der Fahrer angegeben und deren Führerscheine (in Kopie) vorgelegt werden! Ebenso ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € zu hinterlegen.

Im untenstehenden Dokument finden Sie weitere Informationen zur Anmietung und Nutzung.

Feuerwerke dürfen grundsätzlich ohne Genehmigung nur in der Zeit von 31. Dezember bis 01. Januar abgebrannt werden.
Zwischen dem 02. Januar und dem 30. Dezember dürfen Feuerwerke nur mit Genehmigung der Gemeinde aufgrund eines besonderen Anlasses abgebrannt werden.

Damit Sie diese Genehmigung erhalten können, füllen Sie bitte den „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen und Erwerb pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) der Kategorie II nach den §§ 24 Abs. 1 i. V. m. 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)“ vollständig aus und lassen ihn mir mit Ihrer Unterschrift und der des Grundstückseigentümers zukommen. Der/die Antragsteller/in muss volljährig sein.
Sofern ein Feuerwerk der Kategorie II hierfür gekauft werden möchte, muss dies im Antrag entsprechend angekreuzt werden.
Der Antrag ist grundsätzlich zwei Wochen vor Abbrennen zu stellen.
Es wird für die Genehmigung eine Gebühr i. H. v. 30,00 € fällig.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei aktueller Waldbrandgefahr der Warnstufe 4 und 5 das Abbrennen – unabhängig einer erteilten Genehmigung – unbedingt zu unterlassen ist!

Die Zuständigkeit regelt sich nach dem Abstand der Feuerstelle zum Waldrand.

Sofern der Abstand kleiner als 100 m ist, wenden Sie sich bitte an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Außenstelle Scheßlitz, Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz.

Sofern der Abstand größer ist als 100 m, ist die VGem Gräfenberg zuständig.
In diesem Fall füllen Sie bitte die „Anzeige zum Abbrennen eines Lagerfeuers, Nutzfeuers oder Sonnwendfeuers“ vollständig aus und lassen ihn uns mit einem Lageplan zukommen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die angegebenen Daten sowie die Einhaltung der aufgeführten Auflagen und Hinweise.
Es wird keine Genehmigung erteilt, das Abbrennen erfolgt eigenverantwortlich.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei aktueller Waldbrandgefahr der Warnstufe 4 und 5 das Abbrennen – unabhängig einer Anzeige oder Genehmigung – unbedingt zu unterlassen ist!

Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Hiinweise der Integrierten Leitstelle Bamberg-Forchheim.

Es gibt folgende regelmäßige Datenübermittlungen:
– Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz)
– Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 BMG)
– Parteien und Wählergruppen (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG)
– Mandatsträger, Presse und Rundfunk (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG)
– Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG)
Wann und konkret welche Daten übermittelt werden, können wir Ihnen gerne mitteilen. Bitte treten Sie hierzu mit uns in Kontakt.
Diesen Übermittlungen können Sie jederzeit formlos widersprechen, z. B. per Anruf oder Mail, dann wird eine so genannte Übermittlungssperre bei Ihrem Datensatz im Melderegister hinterlegt und keine Daten an die entsprechenden Empfänger weitergegeben.

Für eine Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung sprechen Sie bitte unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses persönlich bei uns vor, dann kann die Meldung aufgenommen werden. Sie erhalten eine Ausfertigung.
Es fällt eine Gebühr i. H. v. 35,00 € je Meldung an.

Nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer der Bayerischen Steuerverwaltung finden Sie unter https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender.

Ein Führungszeugnis wird immer am Hauptwohnsitz beantragt. Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
– Ausweisdokument
– Für ein erweitertes Führungszeugnis ist zudem eine Bestätigung der anfordernden Stelle notwendig, dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird
– Soll das Führungszeugnis an eine Behörde geschickt werden, so sind die Adresse der Behörde und ein Aktenzeichen mitzubringen

Die Kosten betragen 13,00 Euro. Das Führungszeugnis wird anschließend vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und innerhalb von ca. 1 Woche an Sie bzw. an die anfordernde Behörde übersandt.

Sollten Sie über einen neuen Personalausweis im Scheckkartenformat sowie ein Lesegerät verfügen, können Sie das Führungszeugnis auch unter folgendem Link online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Zum 01.01.2024 wurden die Kinderreisepässe abgeschafft. Aus diesem Grund ist keine Aktualisierung oder Verlängerung dieser mehr möglich.

Als Alternativen stehen der Personalausweis oder Reisepass zur Verfügung. Bitte beachten Sie die längere Bearbeitungsdauer und die weiteren Informationen auf dieser Seite.

Zum 01.01.2024 wurden die Kinderreisepässe abgeschafft. Aus diesem Grund ist keine Neuausstellung dieser mehr möglich.

Als Alternativen stehen der Personalausweis oder Reisepass zur Verfügung. Bitte beachten Sie die längere Bearbeitungsdauer und die weiteren Informationen auf dieser Seite.

Zur Beantragung eines Reisepasses ist ein persönliches Vorsprechen und zudem die Abnahme von Fingerabdrücken (beide Zeigefinger) ab einem Alter von 6 Jahren notwendig.
– 1 biometrisches Lichtbild neuesten Stands
– Bisheriges Ausweisdokument
– Geburtsurkunde (soweit noch nicht vorgelegt)
– Für Antragsteller unter 18 Jahren sind zudem die Unterschriften beider Elternteile (ggf. mit Einverständniserklärung) oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils erforderlich

Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit 8-10 Wochen (Stand September 2024). Die Kosten betragen für einen Reisepass für unter 24-Jährige 37,50 Euro (6 Jahre Gültigkeit). Für über 24-Jährige beträgt die Gebühr 70,00 Euro (10 Jahre Gültigkeit).

Eine Verlängerung der alten Dokumente ist nicht möglich.

Es gibt die Möglichkeit der Beantragung im Express-Verfahren. Bitte fragen Sie hierzu direkt bei uns nach.

Eine Abholung ist grundsätzlich nur persönlich möglich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie mit dieser Vollmacht eine Person Ihres Vertrauens hierfür beauftragen.

Bei der Aushändigung des neuen Dokuments ist zwingend das Altdokument zur Vernichtung abzugeben.

Zur Beantragung eines Personalausweises ist ein persönliches Vorsprechen und zudem die Abnahme von Fingerabdrücken (beide Zeigefinger) ab einem Alter von 6 Jahren notwendig. Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
– 1 biometrisches Lichtbild neuesten Stands
– Bisheriges Ausweisdokument
– Ggf. Geburtsurkunde
– Für Antragsteller unter 16 Jahren sind zudem die Unterschriften beider Elternteile (ggf. mit Einverständniserklärung) oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils erforderlich

Die Bearbeitungsdauer beträgt 2-3 Wochen. Die Kosten betragen für einen Personalausweis für unter 24-Jährige 22,80 Euro (6 Jahre Gültigkeit). Für über 24-Jährige beträgt die Gebühr 37,00 Euro (10 Jahre Gültigkeit).

Eine Verlängerung der alten Dokumente ist nicht möglich.

Es gibt die Möglichkeit der Beantragung eines vorläufigen Ausweisdokuments mit kürzerer Bearbeitungsdauer. Bitte fragen Sie hierzu direkt bei uns nach.

Eine Abholung ist grundsätzlich nur persönlich möglich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie mit dieser Vollmacht eine Person Ihres Vertrauens hierfür beauftragen (auch bei Abholung eines Dokuments eines 16- bis 18-jährigen Antragstellers durch die Eltern).

Bei der Aushändigung des vorläufigen bzw. neuen Dokuments ist zwingend das Altdokument zur Vernichtung abzugeben.