Zur Beantragung eines Personalausweises ist ein persönliches Vorsprechen und zudem die Abnahme von Fingerabdrücken (beide Zeigefinger) ab einem Alter von 6 Jahren notwendig. Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
– 1 biometrisches Lichtbild neuesten Stands
– Bisheriges Ausweisdokument
– Ggf. Geburtsurkunde
– Für Antragsteller unter 16 Jahren sind zudem die Unterschriften beider Elternteile (ggf. mit Einverständniserklärung) oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils erforderlich
Die Bearbeitungsdauer beträgt 2-3 Wochen. Die Kosten betragen für einen Personalausweis für unter 24-Jährige 22,80 Euro (6 Jahre Gültigkeit). Für über 24-Jährige beträgt die Gebühr 37,00 Euro (10 Jahre Gültigkeit).
Eine Verlängerung der alten Dokumente ist nicht möglich.
Es gibt die Möglichkeit der Beantragung eines vorläufigen Ausweisdokuments mit kürzerer Bearbeitungsdauer. Bitte fragen Sie hierzu direkt bei uns nach.
Eine Abholung ist grundsätzlich nur persönlich möglich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie mit dieser Vollmacht eine Person Ihres Vertrauens hierfür beauftragen (auch bei Abholung eines Dokuments eines 16- bis 18-jährigen Antragstellers durch die Eltern).
Bei der Aushändigung des vorläufigen bzw. neuen Dokuments ist zwingend das Altdokument zur Vernichtung abzugeben.