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Wie kann ich den Bürgerbus der Stadt Gräfenberg mieten?

FAQ-70922, FAQ-70947, FAQ-70948

Bitte rufen Sie bei uns im Bürgerbüro unter 09192/709-0 an, um klären zu können, ob der Bürgerbus am gewünschten Termin noch zur Verfügung steht.

Sollte das der Fall sein, wird alles Weitere mit Ihnen telefonisch besprochen.

Wichtig: Es müssen immer die Namen der Fahrer angegeben und deren Führerscheine (in Kopie) vorgelegt werden! Ebenso ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € zu hinterlegen.

Im untenstehenden Dokument finden Sie weitere Informationen zur Anmietung und Nutzung.

24. Juli 2017
http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png 0 0 Jasmin Kunzmann http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png Jasmin Kunzmann2017-07-24 08:57:452023-06-20 16:39:05Wie kann ich den Bürgerbus der Stadt Gräfenberg mieten?

Wie und in welchen Fällen kann eine Genehmigung für ein Feuerwerk beantragt werden?

FAQ-70942, FAQ-70947

Feuerwerke dürfen grundsätzlich ohne Genehmigung nur in der Zeit von 31. Dezember bis 01. Januar abgebrannt werden.
Zwischen dem 02. Januar und dem 30. Dezember dürfen Feuerwerke nur mit Genehmigung der Gemeinde aufgrund eines besonderen Anlasses abgebrannt werden.

Damit Sie diese Genehmigung erhalten können, füllen Sie bitte den „Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen und Erwerb pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) der Kategorie II nach den §§ 24 Abs. 1 i. V. m. 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)“ vollständig aus und lassen ihn mir mit Ihrer Unterschrift und der des Grundstückseigentümers zukommen. Der/die Antragsteller/in muss volljährig sein.
Sofern ein Feuerwerk der Kategorie II hierfür gekauft werden möchte, muss dies im Antrag entsprechend angekreuzt werden.
Der Antrag ist grundsätzlich zwei Wochen vor Abbrennen zu stellen.
Es wird für die Genehmigung eine Gebühr i. H. v. 30,00 € fällig.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei aktueller Waldbrandgefahr der Warnstufe 4 und 5 das Abbrennen – unabhängig einer erteilten Genehmigung – unbedingt zu unterlassen ist!

5. September 2016
http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png 0 0 pete4u http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png pete4u2016-09-05 14:37:172017-04-24 15:09:43Wie und in welchen Fällen kann eine Genehmigung für ein Feuerwerk beantragt werden?

Wie kann ich eine Genehmigung für eine offene Feuerstelle bzw. ein unverwahrtes Feuer, z. B. Reisigfeuer oder Sonnwendfeuer erhalten?

FAQ-70942, FAQ-70947, FAQ-70948

Die Zuständigkeit regelt sich nach dem Abstand der Feuerstelle zum Waldrand.

Sofern der Abstand kleiner als 100 m ist, wenden Sie sich bitte an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Außenstelle Scheßlitz, Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz.

Sofern der Abstand größer ist als 100 m, ist die VGem Gräfenberg zuständig.
In diesem Fall füllen Sie bitte die „Anzeige zum Abbrennen eines Lagerfeuers, Nutzfeuers oder Sonnwendfeuers“ vollständig aus und lassen ihn uns mit einem Lageplan zukommen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die angegebenen Daten sowie die Einhaltung der aufgeführten Auflagen und Hinweise.
Es wird keine Genehmigung erteilt, das Abbrennen erfolgt eigenverantwortlich.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei aktueller Waldbrandgefahr der Warnstufe 4 und 5 das Abbrennen – unabhängig einer Anzeige oder Genehmigung – unbedingt zu unterlassen ist!

Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Hinweise der Integrierten Leitstelle Bamberg-Forchheim.

5. September 2016
http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png 0 0 pete4u http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png pete4u2016-09-05 14:36:232025-04-28 16:45:19Wie kann ich eine Genehmigung für eine offene Feuerstelle bzw. ein unverwahrtes Feuer, z. B. Reisigfeuer oder Sonnwendfeuer erhalten?

Welche regelmäßigen Übermittlungen von Meldedaten werden ausgeführt und wie kann ich dem widersprechen?

FAQ-70947, FAQ-70948

Es gibt folgende regelmäßige Datenübermittlungen:
– Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz)
– Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 BMG)
– Parteien und Wählergruppen (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG)
– Mandatsträger, Presse und Rundfunk (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG)
– Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG)
Diesen Übermittlungen können Sie jederzeit formlos widersprechen, z. B. per Anruf oder Mail, dann wird eine so genannte Übermittlungssperre bei Ihrem Datensatz im Melderegister hinterlegt und keine Daten an die entsprechenden Empfänger weitergegeben.

5. September 2016
http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png 0 0 pete4u http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png pete4u2016-09-05 12:48:482025-04-28 16:44:10Welche regelmäßigen Übermittlungen von Meldedaten werden ausgeführt und wie kann ich dem widersprechen?

Wie kann ich ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

FAQ-70947, FAQ-70948

Für eine Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung sprechen Sie bitte unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses persönlich bei uns vor, dann kann die Meldung aufgenommen werden. Sie erhalten eine Ausfertigung.
Es fällt eine Gebühr i. H. v. 35,00 € je Meldung an.

Nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer der Bayerischen Steuerverwaltung finden Sie unter https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender.

5. September 2016
http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png 0 0 pete4u http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png pete4u2016-09-05 12:47:582024-01-22 13:59:46Wie kann ich ein Gewerbe an-, um- oder abmelden?

Wo kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

FAQ-70947, FAQ-70948

Ein Führungszeugnis wird immer am Hauptwohnsitz beantragt. Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
– Ausweisdokument
– Für ein erweitertes Führungszeugnis ist zudem eine Bestätigung der anfordernden Stelle notwendig, dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird
– Soll das Führungszeugnis an eine Behörde geschickt werden, so sind die Adresse der Behörde und ein Aktenzeichen mitzubringen

Die Kosten betragen 13,00 Euro. Bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit bekommen Sie das Führungszeugnis gebührenfrei. Dazu benötigen Sie einen Nachweis über Ihre ehrenamtliche, gemeinnützige Tätigkeit.

Das Führungszeugnis wird anschließend vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und innerhalb von ca. 1 Woche an Sie bzw. an die anfordernde Behörde übersandt.

Wenn Sie einen elektronischen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion oder eine eID-Karte besitzen, können Sie Ihr Führungszeugnis online über den Link https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.

5. September 2016
http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png 0 0 pete4u http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png pete4u2016-09-05 12:47:162025-04-28 16:41:51Wo kann ich ein Führungszeugnis beantragen?

Kann ich einen Kinderreisepass verlängern oder aktualisieren lassen?

FAQ-70947, FAQ-70948

Zum 01.01.2024 wurden die Kinderreisepässe abgeschafft. Aus diesem Grund ist keine Aktualisierung oder Verlängerung dieser mehr möglich.

Als Alternativen stehen der Personalausweis oder Reisepass zur Verfügung. Bitte beachten Sie die längere Bearbeitungsdauer und die weiteren Informationen auf dieser Seite.

5. September 2016
http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png 0 0 pete4u http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png pete4u2016-09-05 12:46:032024-01-11 15:27:52Kann ich einen Kinderreisepass verlängern oder aktualisieren lassen?

Was benötige ich für einen neuen Reisepass?

FAQ-70947, FAQ-70948

Zur Beantragung von einem Reisepass ist ein persönliches Vorsprechen und zudem die Abnahme von Fingerabdrücken (beide Zeigefinger) ab einem Alter von 6 Jahren notwendig.  Das Kind muss bei Antragstellung immer anwesend sein.

Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
– aktuelles biometrisches Passfoto
Achtung: Bitte bringen Sie zu Terminen bis einschließlich 30. April 2025 ein Passfoto in Papierform für die Beantragung Ihrer Ausweisdokumente mit. Ab 1. Mai 2025 akzeptierten wir grundsätzlich nur noch zertifizierte digitale Passfotos. Eine Übersicht von  teilnehmenden Geschäften finden Sie insbesondere bei Alfo-Passbild und DM
– Bisheriges Ausweisdokument
– Ggf. Geburtsurkunde
– Für Antragsteller unter 18 Jahren sind zudem die Unterschriften beider Elternteile (ggf. mit Einverständniserklärung) oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils erforderlich

Die Bearbeitungsdauer beträgt derzeit ca. 4 Wochen (Stand Dezember 2024). Die Kosten betragen für einen Reisepass für unter 24-Jährige 37,50 Euro (6 Jahre Gültigkeit). Für über 24-Jährige beträgt die Gebühr 70,00 Euro (10 Jahre Gültigkeit).

Eine Verlängerung der alten Dokumente ist nicht möglich.

Es gibt die Möglichkeit der Beantragung im Express-Verfahren. Bitte fragen Sie hierzu direkt bei uns nach.

Eine Abholung ist grundsätzlich nur persönlich möglich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie mit dieser Vollmacht eine Person Ihres Vertrauens hierfür beauftragen.

Bei der Aushändigung des neuen Dokuments ist zwingend das Altdokument zur Vernichtung abzugeben.

5. September 2016
http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png 0 0 pete4u http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png pete4u2016-09-05 12:44:202025-05-28 08:06:59Was benötige ich für einen neuen Reisepass?

Was benötige ich für einen neuen Personalausweis?

FAQ-70947, FAQ-70948

Zur Beantragung eines Personalausweises ist ein persönliches Vorsprechen und zudem die Abnahme von Fingerabdrücken (beide Zeigefinger) ab einem Alter von 6 Jahren notwendig.  Das Kind muss bei Antragstellung immer anwesend sein.

Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
– aktuelles biometrisches Passfoto
Achtung: Bitte bringen Sie zu Terminen bis einschließlich 30. April 2025 ein Passfoto in Papierform für die Beantragung Ihrer Ausweisdokumente mit. Ab 1. Mai 2025 akzeptierten wir grundsätzlich nur noch zertifizierte digitale Passfotos. Eine Übersicht von  teilnehmenden Geschäften finden Sie insbesondere bei Alfo-Passbild und DM
– Bisheriges Ausweisdokument
– Ggf. Geburtsurkunde
– Für Antragsteller unter 16 Jahren sind zudem die Unterschriften beider Elternteile (ggf. mit Einverständniserklärung) oder der Nachweis über das alleinige Sorgerecht eines Elternteils erforderlich

Die Bearbeitungsdauer beträgt 2-3 Wochen. Die Kosten betragen für einen Personalausweis für unter 24-Jährige 27,60 Euro (6 Jahre Gültigkeit). Für über 24-Jährige beträgt die Gebühr 46,00 Euro (10 Jahre Gültigkeit).

Eine Verlängerung der alten Dokumente ist nicht möglich.

Es gibt die Möglichkeit der Beantragung eines vorläufigen Ausweisdokuments mit kürzerer Bearbeitungsdauer. Bitte fragen Sie hierzu direkt bei uns nach.

Eine Abholung ist grundsätzlich nur persönlich möglich. Sollten Sie verhindert sein, können Sie mit dieser Vollmacht eine Person Ihres Vertrauens hierfür beauftragen (auch bei Abholung eines Dokuments eines 16- bis 18-jährigen Antragstellers durch die Eltern).

Bei der Aushändigung des vorläufigen bzw. neuen Dokuments ist zwingend das Altdokument zur Vernichtung abzugeben.

5. September 2016
http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png 0 0 pete4u http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png pete4u2016-09-05 12:43:362026-02-09 08:46:38Was benötige ich für einen neuen Personalausweis?

Was benötige ich zur Anmeldung meines Wohnsitzes?

FAQ-70947, FAQ-70948

Zur Anmeldung des Wohnsitzes benötigen Sie folgende Unterlagen:
– Sämtliche Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass) von sich selbst und ggf. von mit zuziehenden Familienangehörigen
– Wohnungsgeberbestätigung (kein Mietvertrag!)
– Geburt-/Heiratsurkunde von sich selbst und ggf. von mit zuziehenden Familienangehörigen
– Ggf. Vollmacht, falls Sie die Anmeldung für eine andere Person durchführen möchten
– Ggf. Betreuerausweis

Der Online-Service ist nur für den Hauptwohnsitz und nicht für den Nebenwohnsitz verfügbar. Sie müssen persönlich vorbeikommen oder Sie können sich von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen.

5. September 2016
http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png 0 0 pete4u http://verwaltungsgemeinschaft-graefenberg.de/wp-content/uploads/2016/01/Logo_VG.png pete4u2016-09-05 12:41:312025-04-28 16:17:17Was benötige ich zur Anmeldung meines Wohnsitzes?

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Kirchplatz 8
91322 Gräfenberg

TELEFON +49 9192 7090
TELEFAX + 49 9192 70970
EMAIL info@graefenberg.de

Öffnungszeiten

NUR MIT TERMINVEREINBARUNG

Montag:
8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

Mittwoch:
8:30 Uhr – 12:00 Uhr

Freitag:
8:30 Uhr – 12:00 Uhr

Öffnungszeiten

OHNE TERMINVEREINBARUNG

Dienstag:
8:30 Uhr – 12:00 Uhr
Bürgerbüro zusätzlich 14:00 Uhr – 16:00 Uhr

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8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 17:30 Uhr

Das Standesamt ist aktuell nur MIT TERMINVEREINBARUNG erreichbar.

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