Bitte füllen Sie den untenstehenden Antrag auf Sondernutzung aus und senden diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück (gerne auch per E-Mail).

Die Kosten richten sich nach Größe, Anzahl und Dauer der Plakatierung.

Für den vollständigen Abbruch oder die Beseitigung baulicher Anlagen sind die beiden folgenden Fälle zu unterscheiden:

Verfahrensfreie Vorhaben nach Art. 57 Abs. 5 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Weder ein Baugenehmigungs- noch ein Genehmigungsfreistellungsverfahren sind durchzuführen bei der Beseitigung von:
– baulichen Anlagen, die verfahrensfrei errichtet oder geändert werden dürfen
– freistehenden Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 3

Anzeigepflichtige Vorhaben nach Art. 57 Abs. 5 Satz 2 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Für diese Anlagen ist die beabsichtigte Beseitigung einen Monat vorher bei der Gemeinde und der Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen; hierzu sind vorzulegen:
– ein Lageplan im Maßstab 1:1000 mit Kennzeichnung des abzubrechenden Objekts
– bei Gebäuden der Gebäudeklasse 2 die Bestätigung eines Tragwerksplaners über die Standsicherheit des Gebäudes an welches das abzubrechende Gebäude angebaut ist
– bei sonstigen nicht freistehenden Gebäuden die Bescheinigung eines Prüfsachverständigen über die Standsicherheit des Gebäudes an welches das abzubrechende Gebäude angebaut ist
Eine Bestätigung bzw. eine Bescheinigung ist nicht erforderlich, wenn an verfahrensfreie Gebäude angebaut ist.

Bauvoranfragen können im Vorfeld von künftigen Anträgen oder allgemeiner Art direkt an die Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg gerichtet werden. Die unverbindliche Auskunft ist jedoch nur für kleinere Vorhaben und für grundsätzliche Fragen einholbar und bezieht sich auf den jeweiligen Zeitpunkt der gültigen Rechtslage.

Beantragung:

Der Antrag kann entweder per Post (in 3-facher Ausfertigung) oder bei einer persönlichen Vorsprache gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes (formloses) Antragsformular
  • Angabe von Fragen, welche für die Behandlung im Stadt-/Markt-/Gemeinderat dienen
  • Angaben zur geplanten Erschließung
  • Lageplan mit Eintrag des geplanten Vorhabens
  • Bauzeichnung wie Grundriss, Schnitte und Ansichten, die das Gebäude wenigstens schematisch und mit den wichtigsten Maßen darstellen
  • Baubeschreibung und Berechnungen

Bei Zweifeln an der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens gibt es die Möglichkeit eines Vorbescheides. Einzelne Fragen des Bauvorhabens können auf diesem Weg vorab entschieden werden, noch bevor ein Bauantrag eingereicht wird. Den Antrag auf einen solchen Vorbescheid können Sie auch als möglicher Käufer stellen, ohne dass Sie bereits Grundstückseigentümer sind.

Rechtliche Grundlage:

Art. 71 Bayerische Bauordnung (BayBO)

Beantragung:

Seit dem 1. Januar 2025 ermöglicht das Landratsamt Forchheim – neben der papiergebundenen Antragstellung – Bauanträge auch digital einzureichen. Mit der Einführung des Digitalen Bauantrags ändert sich auch die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Bauanträge. Diese liegt zukünftig direkt beim Landratsamt Forchheim.

Erforderliche Unterlagen:

– Antrag auf Vorbescheid/Baugenehmigung/Genehmigungsfreistellung – hier können Sie die Formulare downloaden.

– Bauunterlagen, die erforderlich sind, um die in dem Antrag angesprochenen Fragen beurteilen und beantworten zu können

– ggf. Amtlicher Lageplan

Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Der Prüfungsumfang ist abhängig von der Art des Vorhabens. Bei Sonderbauten ist der Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde umfassender als im vereinfachten Baugenehmigungs-verfahren, in dem nur ein Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen geprüft wird. Für die Einhaltung der sonstigen Anforderungen ist im Übrigen der Bauherr selbst verantwortlich. Die Gemeinde prüft lediglich die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen.

Rechtliche Grundlage:

Art. 64 Bayerische Bauordnung (BayBO)

Beantragung:

Seit dem 1. Januar 2025 ermöglicht das Landratsamt Forchheim – neben der papiergebundenen Antragstellung – Bauanträge auch digital einzureichen. Mit der Einführung des Digitalen Bauantrags ändert sich auch die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Bauanträge. Diese liegt zukünftig direkt beim Landratsamt Forchheim.

Beantragung – Ausnahmen:

Bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg können in Bauangelegenheiten künftig ausschließlich folgende Anträge eingereicht werden:

  • Anträge zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
  • Anträge auf isolierte Abweichung von aufgrund der BayBO erlassener Vorschriften, isolierte Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans, einer sonst. städtebaulichen Satzung oder von BauNVO
  • Anzeige zur Beseitigung baulicher Anlagen

unter der Voraussetzung, dass diese Unterlagen in Papierform (3-fache Ausfertigung) bei der Verwaltungsgemeinschaft eingereicht werden. Die Digitale Einreichung hat weiterhin ausschließlich beim Landratsamt Forchheim zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen:

Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen – Bauvorlagenverordnung

Hier können Sie die Formulare downloaden.

Wichtiger Hinweis:

Sofern Bauantragsunterlagen dennoch bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg eingereicht werden, weisen wir Sie darauf hin, dass die eingereichten Unterlagen unverzüglich an den Absender zurückgeschickt werden, mit dem Hinweis, dass die Einreichung und Entgegennahmen der Antragsunterlagen ausschließlich beim Landratsamt Forchheim zu erfolgen hat. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Zuständigkeit des Landratsamtes für die Entgegennahme der Bauantragsunterlagen. Sie beschleunigen damit die Bearbeitungszeit Ihres Antrages.

Die Bodenrichtwerte für die Stadt Gräfenberg, den Markt Hiltpoltstein und die Gemeinde Weißenohe können Sie persönlich oder telefonisch bei uns erfragen.

Bitte sprechen Sie persönlich zu unseren Öffnungszeiten bei uns im Bauamt vor.
Die Kosten belaufen sich auf 36,00 €, welche sofort zu entrichten sind, da der Auszug direkt ausgegeben wird.

Die Kosten belaufen sich für eine Erstgenehmigung für Privatpersonen auf 35,00 €, für Firmen auf 45,00 €. Eine Verlängerung bzw. Änderung ist für Privatpersonen kostenfrei, für Firmen fallen 35,00 € Gebühr an.
Die Kosten sind nach Erhalt der Anordnung zu überweisen.

Bitte senden Sie uns – mindestens 2 Wochen im Voraus – den untenstehenden Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben, sowie mit einem entsprechenden Lageplan zu (gerne auch per E-Mail).

Da eventuell externe Rücksprachen mit der Polizeiinspektion Ebermannstadt und dem Landratsamt Forchheim notwendig sind, kann die Bearbeitungsdauer einige Zeit in Anspruch nehmen.

Sofern keine Einwände bzw. Bedenken gegen die geplante Maßnahme bestehen, erhalten Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung mit Beschilderungs- bzw. Regelplan zugesandt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beschilderung bzw. der Beginn der Maßnahme vor Erteilung der Anordnung nicht zulässig ist. Ebenso ist eine Bereitstellung von Verkehrszeichen seitens der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg nicht möglich.