Bitte rufen Sie bei uns im Bürgerbüro unter 09192/709-0 an, um klären zu können, ob der Bürgerbus am gewünschten Termin noch zur Verfügung steht.

Sollte das der Fall sein, wird alles Weitere mit Ihnen telefonisch besprochen.

Wichtig: Es müssen immer die Namen der Fahrer angegeben und deren Führerscheine (in Kopie) vorgelegt werden! Ebenso ist eine Kaution in Höhe von 50,00 € zu hinterlegen.

Im untenstehenden Dokument finden Sie weitere Informationen zur Anmietung und Nutzung.

Die Zuständigkeit regelt sich nach dem Abstand der Feuerstelle zum Waldrand.

Sofern der Abstand kleiner als 100 m ist, wenden Sie sich bitte an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Außenstelle Scheßlitz, Neumarkt 20, 96110 Scheßlitz.

Sofern der Abstand größer ist als 100 m, ist die VGem Gräfenberg zuständig.
In diesem Fall füllen Sie bitte die „Anzeige zum Abbrennen eines Lagerfeuers, Nutzfeuers oder Sonnwendfeuers“ vollständig aus und lassen ihn uns mit einem Lageplan zukommen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die angegebenen Daten sowie die Einhaltung der aufgeführten Auflagen und Hinweise.
Es wird keine Genehmigung erteilt, das Abbrennen erfolgt eigenverantwortlich.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass bei aktueller Waldbrandgefahr der Warnstufe 4 und 5 das Abbrennen – unabhängig einer Anzeige oder Genehmigung – unbedingt zu unterlassen ist!

Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Hiinweise der Integrierten Leitstelle Bamberg-Forchheim.

  • Historisches Rathaus, Marktplatz 1, 91322 Gräfenberg
  • Torgebäude Hiltpoltstein, Hauptstraße 52, 91355 Hiltpoltstein
  • Lillachtalhalle Weißenohe, Dorfhauser Str. 9, 91367 Weißenohe

Für einen Kirchenaustritt müssen Sie persönlich bei unserem Standesamt vorsprechen. Hierfür benötigen Sie folgende Unterlagen:
– Gültiges Ausweisdokument
Die Kosten für einen Kirchenaustritt betragen 35,00 € inklusive der Bescheinigung über den Austritt.

Sofern Sie noch nie verheiratet oder verlebenspartnert waren, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und keine Kinder haben, benötigen Sie zur Anmeldung einer Eheschließung für jeden Eheschließenden folgende Unterlagen:
– Aktuelle Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich bei Ihrem Geburtsstandesamt)
– Aktuelle, erweiterte Meldebescheinigung (erhältlich bei Ihrem Einwohnermeldeamt)
– Gültiges Ausweisdokument
Ggf. werden aufgrund der näheren Prüfung noch weitere Unterlagen benötigt.
Für alle weiteren Fälle insbesondere bei Auslandsbeteiligung bitten wie Sie, sich mit unserem Standesamt in Verbindung zu setzen.

Es gibt folgende regelmäßige Datenübermittlungen:
– Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz)
– Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 BMG)
– Parteien und Wählergruppen (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG)
– Mandatsträger, Presse und Rundfunk (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG)
– Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG)
Wann und konkret welche Daten übermittelt werden, können wir Ihnen gerne mitteilen. Bitte treten Sie hierzu mit uns in Kontakt.
Diesen Übermittlungen können Sie jederzeit formlos widersprechen, z. B. per Anruf oder Mail, dann wird eine so genannte Übermittlungssperre bei Ihrem Datensatz im Melderegister hinterlegt und keine Daten an die entsprechenden Empfänger weitergegeben.

Für eine Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung sprechen Sie bitte unter Vorlage Ihres Personalausweises/Reisepasses persönlich bei uns vor, dann kann die Meldung aufgenommen werden. Sie erhalten eine Ausfertigung.
Es fällt eine Gebühr i. H. v. 35,00 € je Meldung an.

Nützliche und wichtige Informationen für Existenzgründer der Bayerischen Steuerverwaltung finden Sie unter https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender.

Ein Führungszeugnis wird immer am Hauptwohnsitz beantragt. Bitte bringen Sie hierzu folgende Unterlagen mit:
– Ausweisdokument
– Für ein erweitertes Führungszeugnis ist zudem eine Bestätigung der anfordernden Stelle notwendig, dass ein erweitertes Führungszeugnis benötigt wird
– Soll das Führungszeugnis an eine Behörde geschickt werden, so sind die Adresse der Behörde und ein Aktenzeichen mitzubringen

Die Kosten betragen 13,00 Euro. Das Führungszeugnis wird anschließend vom Bundesamt für Justiz ausgestellt und innerhalb von ca. 1 Woche an Sie bzw. an die anfordernde Behörde übersandt.

Sollten Sie über einen neuen Personalausweis im Scheckkartenformat sowie ein Lesegerät verfügen, können Sie das Führungszeugnis auch unter folgendem Link online direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/

Zum 01.01.2024 wurden die Kinderreisepässe abgeschafft. Aus diesem Grund ist keine Aktualisierung oder Verlängerung dieser mehr möglich.

Als Alternativen stehen der Personalausweis oder Reisepass zur Verfügung. Bitte beachten Sie die längere Bearbeitungsdauer und die weiteren Informationen auf dieser Seite.

Zum 01.01.2024 wurden die Kinderreisepässe abgeschafft. Aus diesem Grund ist keine Neuausstellung dieser mehr möglich.

Als Alternativen stehen der Personalausweis oder Reisepass zur Verfügung. Bitte beachten Sie die längere Bearbeitungsdauer und die weiteren Informationen auf dieser Seite.