Welche Unterlagen benötige ich für einen Vorbescheid?

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Bei Zweifeln an der Genehmigungsfähigkeit eines Bauvorhabens gibt es die Möglichkeit eines Vorbescheides. Einzelne Fragen des Bauvorhabens können auf diesem Weg vorab entschieden werden, noch bevor ein Bauantrag eingereicht wird. Den Antrag auf einen solchen Vorbescheid können Sie auch als möglicher Käufer stellen, ohne dass Sie bereits Grundstückseigentümer sind.

Rechtliche Grundlage:

Art. 71 Bayerische Bauordnung (BayBO)

Beantragung:

Seit dem 1. Januar 2025 ermöglicht das Landratsamt Forchheim – neben der papiergebundenen Antragstellung – Bauanträge auch digital einzureichen. Mit der Einführung des Digitalen Bauantrags ändert sich auch die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Bauanträge. Diese liegt zukünftig direkt beim Landratsamt Forchheim.

Erforderliche Unterlagen:

– Antrag auf Vorbescheid/Baugenehmigung/Genehmigungsfreistellung – hier können Sie die Formulare downloaden.

– Bauunterlagen, die erforderlich sind, um die in dem Antrag angesprochenen Fragen beurteilen und beantworten zu können

– ggf. Amtlicher Lageplan