Wie kann ich eine verkehrsrechtliche Anordnung z. B. zur Vollsperrung / halbseitigen Sperrung einer Straße erhalten?
Bitte senden Sie uns – mindestens 2 Wochen im Voraus – den untenstehenden Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben, sowie mit einem entsprechenden Lageplan zu (gerne auch per E-Mail).
Da eventuell externe Rücksprachen mit der Polizeiinspektion Ebermannstadt und dem Landratsamt Forchheim notwendig sind, kann die Bearbeitungsdauer einige Zeit in Anspruch nehmen.
Sofern keine Einwände bzw. Bedenken gegen die geplante Maßnahme bestehen, erhalten Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung mit Beschilderungs- bzw. Regelplan zugesandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beschilderung bzw. der Beginn der Maßnahme vor Erteilung der Anordnung nicht zulässig ist. Ebenso ist eine Bereitstellung von Verkehrszeichen seitens der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg nicht möglich.