Welche Unterlagen benötige ich für einen Bauantrag?
Im Baugenehmigungsverfahren wird geprüft, ob das Vorhaben öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht. Der Prüfungsumfang ist abhängig von der Art des Vorhabens. Bei Sonderbauten ist der Prüfungsumfang der Bauaufsichtsbehörde umfassender als im vereinfachten Baugenehmigungs-verfahren, in dem nur ein Ausschnitt besonders wichtiger Anforderungen geprüft wird. Für die Einhaltung der sonstigen Anforderungen ist im Übrigen der Bauherr selbst verantwortlich. Die Gemeinde prüft lediglich die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen.
Rechtliche Grundlage:
Art. 64 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Beantragung:
Seit dem 1. Januar 2025 ermöglicht das Landratsamt Forchheim – neben der papiergebundenen Antragstellung – Bauanträge auch digital einzureichen. Mit der Einführung des Digitalen Bauantrags ändert sich auch die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Bauanträge. Diese liegt zukünftig direkt beim Landratsamt Forchheim.
Beantragung – Ausnahmen:
Bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg können in Bauangelegenheiten künftig ausschließlich folgende Anträge eingereicht werden:
- Anträge zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
- Anträge auf isolierte Abweichung von aufgrund der BayBO erlassener Vorschriften, isolierte Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans, einer sonst. städtebaulichen Satzung oder von BauNVO
- Anzeige zur Beseitigung baulicher Anlagen
unter der Voraussetzung, dass diese Unterlagen in Papierform (3-fache Ausfertigung) bei der Verwaltungsgemeinschaft eingereicht werden. Die Digitale Einreichung hat weiterhin ausschließlich beim Landratsamt Forchheim zu erfolgen.
Erforderliche Unterlagen:
Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen – Bauvorlagenverordnung
Hier können Sie die Formulare downloaden.
Wichtiger Hinweis:
Sofern Bauantragsunterlagen dennoch bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg eingereicht werden, weisen wir Sie darauf hin, dass die eingereichten Unterlagen unverzüglich an den Absender zurückgeschickt werden, mit dem Hinweis, dass die Einreichung und Entgegennahmen der Antragsunterlagen ausschließlich beim Landratsamt Forchheim zu erfolgen hat. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Zuständigkeit des Landratsamtes für die Entgegennahme der Bauantragsunterlagen. Sie beschleunigen damit die Bearbeitungszeit Ihres Antrages.