Neues Layout mit verbessertem Datenschutz – Mehrsprachigkeit in Deutsch, Englisch und Französisch
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert.
Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt.
Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundezentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.
Wichtig: Führungszeugnisse, die noch in der alten Form ausgestellt worden sind, verlieren nicht ihre Gültigkeit.
Die Beantragung bleibt unverändert:
Ein Führungszeugnis kann auf zwei verschiedenen Wegen beantragt werden: entweder persönlich bei der örtlichen Meldebehörde (z. B. im Rathaus, Gemeindeamt, Bürgerbüro) oder über das amtliche Online-Portal des Bundesamts für Justiz (BfJ), erreichbar ausschließlich unter www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer und auf dem Internetauftritt des Bundesamtes für Justiz unter www.bundesjustizamt.de.