Energieregion „Südliche Fränkische Schweiz“

Nächste Schritte

Der Bau einer Solaranlage ist eine Investition in die Zukunft, die nicht nur wirtschaftliche Vorteile bietet, sondern gleichzeitig hilft, die Emissionen klimaschädlicher Treibhausgase zu reduzieren. Sie können so aktiv einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Als Hilfestellung wird im Folgenden eine kurze Anleitung zur Anschaffung der eigenen Solaranlage gegeben:

Da der Solarkataster immer Ungenauigkeiten enthalten kann, sollte das Ergebnis mit der Realität abgeglichen werden. Denn seit dem Zeitpunkt der Datenerhebung können sich die Eignungsbedingungen durch z.B. wachsende Bäume oder neu gebaute Gebäude geändert haben.

Des Weiteren sollte geprüft werden ob die Dachfläche in Zukunft verschattungsfrei sein wird. Konkret muss recherchiert werden ob durch Neu- oder Umbauten von Nachbargebäuden in naher Zukunft oder durch wachsende angrenzende Bäume die Verschattung der eigenen Dachfläche zunimmt und somit der Ertrag der Solaranlage gemindert werden würde.

Vor dem Bau einer Solaranlage sollte das Vorhaben unbedingt mit den örtlichen Bauvorschriften abgeglichen werden. Eine mögliche Baugenehmigungsfreiheit regelt die Landesbauordnung des Freistaats Bayern.

Nur in Ausnahmefällen ist der Bau einer Solaranlage auf denkmalgeschützen Häusern oder Ensembles möglich. Hierfür muss eine Genehmigung bei der Denkmalschutzbehörde des Landkreises Forchheim eingeholt werden.

Neben der Statik des Gebäudes spielt u.a. die bestehende Dacheindeckung eine Rolle für die Installation einer Solaranlage. Inwieweit die vorhandene Dacheindeckung überhaupt für eine Solaranlage geeignet ist sollte vom Fachmann geprüft werden.

Darüber hinaus sollte die Dacheindeckung eine längere Lebensdauer als die potenzielle Solaranlage haben, die mit 20 Jahren angenommen werden kann. Steht in den nächsten Jahren beispielsweise eine Dachsanierung an, sollte diese vor dem Einbau der Solaranlage vorgenommen werden.

Im nächsten Schritt sollten die angesprochenen Punkte vom Fachmann geprüft werden.

Wenden Sie sich dazu an Fachhandwerker, die Erfahrung bei der Installation von Solaranlagen haben oder lassen Sie sich von einem unabhängigen Energieberater vor Ort beraten. Mitarbeiter der Solarfirma werden sich zunächst Ihr Dach genau ansehen, die statische Eignung und Ihren Eigenverbrauch abschätzen und bezüglich des Eigenverbrauchs die bestmögliche Anlagenauslegung und die Installationsstandorte mit Ihnen ermitteln.

Im nächsten Schritt wird Ihnen ein Angebot seitens der Solarfirma gemacht.

Um besser vergleichen zu können ist es meist interessant, bei mehreren Anbietern entsprechende Angebote einzuholen. Diese Angebote sind auf Vollständigkeit und Vergleichbarkeit zu prüfen. Bei Fragen zu den Angeboten bietet es sich an, einen unabhängigen Energieberater aufzusuchen.

Wenn nach den bisherigen Schritten beschlossen wird eine Solaranlage zu bauen und sich für ein Angebot entschieden wurde, muss im nächsten Schritt die Finanzierung geplant werden.

Diese kann durch Eigenkapital oder durch eine anteilige Finanzierung erfolgen. Fragen Sie Ihren Solarfachbetrieb oder Ihre finanzierende Bank nach möglichen Förderungen. Erkundigen Sie sich z.B. bei Ihrer Hausbank für einen ersten Überblick.

Zusätzlich sollten Sie über eine Versicherung für die Photovoltaik- und/oder Solarthermie-Anlage nachdenken, die zum Beispiel bei Personen- oder Sturmschäden einspringt. Als zusätzliche laufende Kosten mindern sie zunächst zwar etwas die Wirtschaftlichkeit, bewahren Sie jedoch im Fall der Fälle vor größerem Schaden. Ihr Solarfachbetrieb oder der Versicherungsvertreter Ihres Vertrauens berät Sie hier sicher gerne.

Achten Sie bei der Vergabe des Auftrags unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten.

Lassen Sie sich in jedem Fall eine schriftliche Auftragsbestätigung mit allen einzuhaltenden Terminen aushändigen und klären Sie mit dem Installateur die Anmeldung der Anlage beim Energieversorger ab.

Beim zuständigen Betreiber des öffentlichen Stromnetzes ist ein Antrag auf Anschluss der Photovoltaikanlage zu stellen. Dies übernimmt in der Regel der ausführende Installateur. Durch die Prüfung durch den Netzbetreiber wird geklärt ob die geplante Anlage an dem vorgesehenen Punkt an das öffentliche Netz angeschlossen werden kann und welche Veränderungen an der Hausinstallation eventuell erforderlich sind.

Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen sind verpflichtet, der Bundesnetzagentur neu in Betrieb genommene PV-Anlagen oder Erweiterungen von PV-Anlagen zu melden. Diese Anmeldung sollte vor der Montage der eigenen Photovoltaikanlage erfolgen und kann nicht durch Dritte (Installateur oder Fachbetrieb) übernommen werden. Ihr Solarfachbetrieb berät Sie aber sicher gerne, wie Sie diese Meldung vornehmen können.

Die Inbetriebnahme der Solaranlage nimmt der Installateur vor. Bei Photovoltaikanlagen geschieht dies zusammen mit dem Netzbetreiber. Über die Inbetriebsetzung ist vom Installateur ein Inbetriebssetzungsprotokoll anzufertigen. Sollte Ihr Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme nicht anwesend sein, lassen Sie ihm unbedingt ein Duplikat des Inbetriebsetzungsprotokolls zukommen.

Bei der Übergabe der Anlage vom Installateur sollten Sie diese genau prüfen und kontrollieren. Außerdem gehört zur Übergabe eine Dokumentation der Anlagen und eine Einführung in den Betrieb dazu. Sie werden im laufenden Betrieb beispielsweise vom Netzbetreiber jährlich über die Zählerstände befragt. Lassen Sie sich vom Installateur genau erklären, wie Sie später die Zählerstände ablesen können und welche für die Meldung beim Netzbetreiber relevant sind.