Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

Repräsentative Wahlstatistik im Stimmbezirk 301 – Lillachtalhalle Weißenohe

Im Wahlraum der Gemeinde Weißenohe, Lillachtalhalle Weißenohe, werden für wahlstatistische Auszählungen Stimmzettel, auf denen Geschlecht und Geburtsjahresgruppe vermerkt sind, verwendet.

Das Verfahren ist nach Art. 91 Abs. 2 des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz) in Verbindung mit § 87 der Wahlordnung für Landtagswahlen, Volksbegehren und Volksentscheide (Landeswahlordnung) zulässig.

Die Verwendung dieser Stimmzettel gefährdet das Wahlgeheimnis nicht.