Lärmbelästigungen durch Rasenmäher und Co.

In letzter Zeit musste aufgrund von Beschwerden festgestellt werden, dass die Gartenarbeit und insbesondere das Rasenmähen in den Mittags- und Abendstunden sowie an Sonn- und Feiertagen immer wieder zu erheblichem Ärger in der Nachbarschaft führt.

Um Nachbarschaftskonflikte von vorneherein soweit wie möglich auszuschließen, weisen wir darauf hin, dass lärmintensive Geräte, z. B. Rasenmäher und diverse Baumaschinen, u. a. in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig und an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 07.00 Uhr nicht betrieben werden dürfen (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV).

Einige besonders lärmintensive Geräte und Maschinen, z. B. Grastrimmer und Laubbläser, dürfen zusätzlich in der Regel auch in der Zeit von 07.00 Uhr bis 09.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht betrieben werden.

Für die VGem Gräfenberg liegen keine weitergehenden Bestimmungen zum Schutz der Mittags- und Nachtruhe vor. Es wird jedoch im Interesse der Allgemeinheit gebeten, unzulässigen Lärm in den allgemeinen Ruhezeiten soweit wie möglich zu vermeiden.

Wir bitten um Beachtung.

Hans-Jürgen Nekolla
Erster Vorsitzender