Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, das ist der nach dem Einkommensteuergesetz bzw. nach dem Körperschaftssteuergesetz ermittelte Gewinn, verändert um gewisse Hinzurechnungen und Kürzungen (Auskunft hierüber erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt).
Nach Abzug des Freibetrages (z.B. 24.500 € bei natürlichen Personen) ergibt sich der verbleibende Betrag, welcher (abgerundet auf volle 100 €) mit der sog. Steuermesszahl (3,5 %) multipliziert wird.
Das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag; diese Berechnung führt das zuständige Finanzamt durch und teilt der hebeberechtigten Gemeinde diesen Messbetrag schriftlich mit.
Die Verwaltung multipliziert den Gewerbesteuermessbetrag mit dem jeweils gültigen Hebesatz, welcher Bestandteil der Haushaltssatzung ist und in allen Gemeinden (Stadt Gräfenberg, Marktgemeinde Hiltpoltstein und Gemeinde Weißenohe) aktuell 380% beträgt.
Das Ergebnis ist die (jährliche) Gewerbesteuer, welche als Veranlagung (nach Ablauf des Erhebungszeitraums) oder als Vorauszahlung an die hebeberechtigte Gemeinde zu leisten ist.