Wie und wo kann ich einen Gastschulantrag für mein Kind stellen?

Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie bei mir, ggf. bei den Schulen.
Bitte veranlassen Sie dies rechtzeitig, da folgende Stellungnahmen benötigt werden:
– Sprengelschule
– Gastschule
– Träger der Sprengelschule
– Träger der Gastschule
Die Entscheidung trifft die Kommune, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) hat.