Wasser und Kanal: Wie ist die Abwasserentsorgung in Hiltpoltstein geregelt?

Die Abwasserentsorgung wird grundsätzlich von der Marktgemeinde selbst geregelt.
Die Informationen zu den konkreten Gebührensätzen entnehmen Sie bitte den entsprechenden Satzungen. Diese steht auf der Homepage zum Download bereit.
Wichtig bei Eigentümerwechsel !!
Wasserzählerstand bei Übergaben an den Neueigentümer an den Markt Hiltpoltstein melden.
Es sind 3 Vorauszahlungen möglich und üblich, diese werden anteilig berechnet nach dem Vorjahresverbrauch (Fälligkeiten: 01.05./01.08./01.11.).
Das Abrechnungsjahr läuft von 01.01. bis 31.12.; die Abrechnung erfolgt im Februar/März.
Die Mitteilung der Abwasserzählerstände erfolgt jährlich durch den Zweckverband zur Wasserversorgung der Betzensteingruppe.
In Hiltpoltstein können ggf. Gartenwasserzähler bei der Berechnung der Kanalgebühren in Abzug gebracht werden.