Grundsteuer: Eine Umschreibung der Grundsteuer vom Verkäufer auf den Käufer erfolgt daher erst nach Bekanntgabe eines neuen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheides (Zurechnungsfortschreibung) durch das Finanzamt!

,

Wichtig:
Es ist zu beachten, dass die Grundsteuer eine Jahressteuer gem. § 9 GrStG ist. Wird ein Grundstück im Laufe eines Jahres verkauft, ändert das Finanzamt den Einheitswertbescheid mit Wirkung zum folgenden 1. Januar. Die Stadt/Gemeinde darf davon nicht abweichen.
Der Verkäufer bleibt daher in jedem Fall noch bis zum Ende des Veräußerungsjahres steuerpflichtig und hat die Grundsteuer zu zahlen! Eine Erstattung der anteiligen Grundsteuer für das Verkaufsjahr kann der Verkäufer nur auf privatrechtlichen Weg vom Erwerber verlangen.