Ersatzmarken können im Wert von 2,00 € in der Finanzverwaltung abgeholt werden.

Die Informationen zu den konkreten Steuersätzen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung Ihrer Wohnsitzgemeinde. Diese stehen auf der jeweiligen Homepage zum Download bereit.

Nach § 11 der Hundesteuersatzung muss derjenige, der einen über vier Monate alten Hund hält, diesen unverzüglich bei der Gemeinde anmelden.