Bundestagswahl am 23.02.2025
Online-Beantragung des Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 ist über unser Bürgerserviceportal bzw. den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code möglich:
Hinweis:
Der Wahlschein kann online über das Bürgerserviceportal (das Vorliegen der Wahlbenachrichtigung ist nicht erforderlich) nur bis einschließlich 17.02.2025 beantragt werden. Ab dem 18.02.2025 ist die Onlinebeantragung per Bürgerserviceportal leider nicht mehr möglich.
Bis 21.02.2025, 15 Uhr, haben Sie alternativ folgende Möglichkeiten einen Wahlschein zu beantragen:
Persönliche Beantragung und
– Persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen oder
– Abholung durch eine andere Person mit schriftlicher Vollmacht
bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg. Weitere Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Bitte um Beachtung!
Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen, wird im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen können. Gehen Ihnen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte umgehend an die Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg. Sie haben dann nur noch bis spätestens Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg zu beantragen.
Für Rückfragen steht das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg unter der Tel.-Nr. 09192/709-0 gerne zur Verfügung.