Amt II – Finanzverwaltung
Frau Soukup
Frau Soukup
Bitte kontaktieren Sie mich direkt telefonisch oder per Mail und teilen mir mit, für welches Kind für welchen Zeitraum die Bescheinigung ausgestellt werden soll. Es wird pro Kind und Bescheinigung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.
Folgende Kindergärten werden kommunal verwaltet:
– Kindervilla Sonnenkäfer in Thuisbrunn (Stadt Gräfenberg)
– Kindergarten in Hiltpoltstein (Markt Hiltpoltstein)
Bitte rufen Sie bezüglich der Anmeldung und freien Plätzen direkt bei mir an.
Für jede Änderung der Buchungszeit ist ein neues Formular auszufüllen.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum nächsten Monatsende.
Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie bei mir, ggf. bei den Schulen.
Bitte veranlassen Sie dies rechtzeitig, da folgende Stellungnahmen benötigt werden:
– Sprengelschule
– Gastschule
– Träger der Sprengelschule
– Träger der Gastschule
Die Entscheidung trifft die Kommune, in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt (Hauptwohnsitz) hat.
Bitte rufen Sie rechtzeitig direkt bei mir an. Pro Übernachtung wird eine Gebühr fällig.
Am besten kontaktieren Sie mich per Mail.
Folgende Gebäude können genutzt werden:
– Bürgerhaus (nur öffentliche Veranstaltungen, keine Geburtstagsfeiern)
– Feuerwehrhäuser
– Turnhalle der Grundschule Gräfenberg
– Schulküche der Mittelschule Gräfenberg (nur öffentliche Veranstaltungen)
Die Nutzungsgebühr variiert nach Gebäude.
Die Finanzadresse ist bei sämtlichen Zahlungsvorgängen mit der Finanzverwaltung anzugeben. Sie stellt eine interne Nummer für alle Ihre bei uns hinterlegten Daten (z. B. Bankverbindung, SEPA-Mandate etc.) dar.
Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag, das ist der nach dem Einkommensteuergesetz bzw. nach dem Körperschaftssteuergesetz ermittelte Gewinn, verändert um gewisse Hinzurechnungen und Kürzungen (Auskunft hierüber erteilt Ihnen Ihr zuständiges Finanzamt).
Nach Abzug des Freibetrages (z.B. 24.500 € bei natürlichen Personen) ergibt sich der verbleibende Betrag, welcher (abgerundet auf volle 100 €) mit der sog. Steuermesszahl (3,5 %) multipliziert wird.
Das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag; diese Berechnung führt das zuständige Finanzamt durch und teilt der hebeberechtigten Gemeinde diesen Messbetrag schriftlich mit.
Die Verwaltung multipliziert den Gewerbesteuermessbetrag mit dem jeweils gültigen Hebesatz, welcher Bestandteil der Haushaltssatzung ist und in allen Gemeinden (Stadt Gräfenberg, Marktgemeinde Hiltpoltstein und Gemeinde Weißenohe) aktuell 380% beträgt.
Das Ergebnis ist die (jährliche) Gewerbesteuer, welche als Veranlagung (nach Ablauf des Erhebungszeitraums) oder als Vorauszahlung an die hebeberechtigte Gemeinde zu leisten ist.
JeKi ist die Abkürzung für “Jedem Kind ein Instrument” und ein Projekt für den Musikunterricht in der Grundschule Gräfenberg (Klasse 3 und 4).
Jede abgehaltene Unterrichtseinheit (15 Minuten) kostet 10,00 € – 5,00 € trägt die Stadt Gräfenberg, 5,00 € müssen von den Eltern getragen werden und werden entsprechend abgebucht (hierfür ist zwingend ein SEPA-Mandat notwendig!).
Folgende Zeiträume werden abgerechnet: 09/2016 – 12/2016 ; 01/2017 – 04/2017 ; 05/2017 – 07/2017.
Die Einladungen zu den Sitzungen werden mindestens eine Woche vor der jeweiligen Sitzung versandt. Aus diesem Grund müssen die Bauantragsunterlagen bis spätestens acht Tage vor dem Sitzungstermin vollständig vorliegen.
Montag – nur mit Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag – ohne Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch – nur mit Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag – ohne Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag – nur mit Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Senden Sie uns Ihr Anliegen – Felder mit (*) sind notwendig