Amt II – Finanzverwaltung
Frau I. Eckert
Frau I. Eckert
Bitte füllen Sie den entsprechenden Antrag aus und lassen ihn uns zukommen.
Bitte stellen Sie hierfür einen schriftlichen Antrag.
Bitte rufen Sie hierfür bei uns an oder kommen persönlich vorbei.
Die Bescheinigung wird dann zugesandt oder persönlich ausgehändigt.
Es fällt eine Gebühr von 10,00 € an, welche überwiesen oder eingezahlt werden muss.
Spendenquittungen werden für jede Spende, welche einem gemeinnützigen Zweck dient und auf einem unserer Konten eingeht, automatisch zugesandt.
In Zweifelsfällen rufen Sie bitte bei uns an und fragen nach, ob die Quittung schon versandt wurde bzw. teilen Ihre Anschrift mit.
Bevor eine Rechnung ausgezahlt werden kann, muss die Prüfung und Gegenzeichnung durch den zuständigen Sachbearbeiter erfolgen.
Anschließend wird die Rechnung überwiesen.
Sie können die Beträge der Bescheide u. Ä. bar einzahlen, auf eines unserer Konten überweisen oder einen Scheck einreichen.
Eine Zahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte ist in der Kasse nicht möglich.
Montag – Freitag
8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 bis 17:30 Uhr
Senden Sie uns Ihr Anliegen – Felder mit (*) sind notwendig