Amt II – Finanzverwaltung
Frau Schmidt
Frau Schmidt
Bitte stellen Sie hierfür einen schriftlichen Antrag.
Bitte rufen Sie hierfür bei uns an oder kommen persönlich vorbei.
Die Bescheinigung wird dann zugesandt oder persönlich ausgehändigt.
Es fällt eine Gebühr von 10,00 € an, welche überwiesen oder eingezahlt werden muss.
Spendenquittungen werden für jede Spende, welche einem gemeinnützigen Zweck dient und auf einem unserer Konten eingeht, automatisch zugesandt.
In Zweifelsfällen rufen Sie bitte bei uns an und fragen nach, ob die Quittung schon versandt wurde bzw. teilen Ihre Anschrift mit.
Bevor eine Rechnung ausgezahlt werden kann, muss die Prüfung und Gegenzeichnung durch den zuständigen Sachbearbeiter erfolgen.
Anschließend wird die Rechnung überwiesen.
Sie können die Beträge der Bescheide u. Ä. bar einzahlen, auf eines unserer Konten überweisen oder einen Scheck einreichen.
Eine Zahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte ist in der Kasse nicht möglich.
Montag – nur mit Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag – ohne Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch – nur mit Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag – ohne Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Freitag – nur mit Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Senden Sie uns Ihr Anliegen – Felder mit (*) sind notwendig