Bundestagswahl am 23.02.2025
Hinweis bei Briefwahlbeantragung
Mit der Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen, wird im Wählerverzeichnis die Ausstellung des Wahlscheins vermerkt. Dieser Vermerk hat zur Folge, dass Sie ohne Wahlschein weder in einem Wahllokal noch per Briefwahl wählen können. Gehen Ihnen die beantragten Wahlunterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zu, wenden Sie sich bitte umgehend an die Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg. Sie haben dann nur noch bis spätestens Samstag, 22.02.2025, 12 Uhr die Möglichkeit, einen neuen Wahlschein bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg zu beantragen.
Hinweis für die Rücksendung der Wahlbriefe per Post
Bitte den Wahlbrief unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten so rechtzeitig versenden, dass er spätestens am Wahltag (23.02.2025) bis 18.00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, eingeht. Der Wahlbrief kann dort auch abgegeben werden. Spätestens drei Tage vor dem Wahltermin ist der von der Deutschen Post empfohlene späteste Termin für den Einwurf des Wahlbriefs in einen Briefkasten oder Abgabe in einer Filiale der Deutschen Post.
Für Rückfragen: Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Tel. 09192/709-0