Digitaler Bauantrag

Seit dem 1. Januar 2025 ermöglicht das Landratsamt Forchheim – neben der papiergebundenen Antragstellung – Bauanträge auch digital einzureichen. Das Angebot zur digitalen Antragseinreichung richtet sich grundsätzlich an die bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser. Sie können über intelligente Formulare, sogenannte „Online-Assistenten“, baurechtliche Anträge für die Bauherren online einreichen. Die Online-Assistenten sind seit dem 01.01.2025 über die Website des Landratsamts Forchheim erreichbar. Es gibt keine Verpflichtung zur digitalen Antragseinreichung. Weiterhin können Anträge auch in Papierform gestellt werden.

Wichtiger Hinweis: 

Mit der Einführung des Digitalen Bauantrags seit dem 1. Januar 2025 ändert sich auch die Zuständigkeit für die Entgegennahme der Bauanträge. Diese liegt zukünftig direkt beim Landratsamt Forchheim. Bei der digitalen Antragstellung erfolgt die richtige Einreichung automatisch über den Online-Assistenten. Die Papieranträge sind zukünftig – bis auf wenige Ausnahmen – beim Landratsamt Forchheim abzugeben oder per Post an die allgemeine Adresse des Landratsamts Forchheim zu senden. Die kreisangehörigen Gemeinden werden anschließend im Verfahren beteiligt.

Sofern Bauantragsunterlagen dennoch bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg eingereicht werden, weisen wir Sie darauf hin, dass die eingereichten Unterlagen unverzüglich an den Absender zurückgeschickt werden, mit dem Hinweis, dass die Einreichung und Entgegennahmen der Antragsunterlagen ausschließlich beim Landratsamt Forchheim zu erfolgen hat. Bitte beachten Sie daher unbedingt die Zuständigkeit des Landratsamtes für die Entgegennahme der Bauantragsunterlagen. Sie beschleunigen damit die Bearbeitungszeit Ihres Antrages.

Bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg können in Bauangelegenheiten künftig ausschließlich folgende Anträge eingereicht werden:

  • Anträge zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
  • Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans
  • Anträge auf isolierte Abweichung von aufgrund der BayBO erlassener Vorschriften, isolierte Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans, einer sonst. städtebaulichen Satzung oder von BauNVO
  • Anzeige zur Beseitigung baulicher Anlagen

unter der Voraussetzung, dass diese Unterlagen in Papierform bei der Verwaltungsgemeinschaft eingereicht werden. Die Digitale Einreichung hat weiterhin ausschließlich beim Landratsamt Forchheim zu erfolgen.