Amt II – Finanzverwaltung

Frau Eckert

Aufgaben

  • Abwicklung der Kassengeschäfte
  • Buchhaltung
  • Kassengeschäfte
  • Schülerbeförderung
  • Spendenbescheinigungen
  • Zahlungsverkehr
  • Zuschüsse zu Vereinen, Vereinsförderrichtlinie Gräfenberg

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich eine Stundung erwirken?

Bitte stellen Sie hierfür einen schriftlichen Antrag.

Wie erhalte ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?

Bitte rufen Sie hierfür bei uns an oder kommen persönlich vorbei.
Die Bescheinigung wird dann zugesandt oder persönlich ausgehändigt.
Es fällt eine Gebühr von 10,00 € an, welche überwiesen oder eingezahlt werden muss.

Für was bekomme ich eine Spendenquittung?

Spendenquittungen werden für jede Spende, welche einem gemeinnützigen Zweck dient und auf einem unserer Konten eingeht, automatisch zugesandt.
In Zweifelsfällen rufen Sie bitte bei uns an und fragen nach, ob die Quittung schon versandt wurde bzw. teilen Ihre Anschrift mit.

Wann wird meine gestellte Rechnung bezahlt?

Bevor eine Rechnung ausgezahlt werden kann, muss die Prüfung und Gegenzeichnung durch den zuständigen Sachbearbeiter erfolgen.
Anschließend wird die Rechnung überwiesen.

Welche Zahlungsmittel werden in der Kasse angenommen?

Sie können die Beträge der Bescheide u. Ä. bar einzahlen, auf eines unserer Konten überweisen oder einen Scheck einreichen.
Eine Zahlung mit EC-Karte oder Kreditkarte ist in der Kasse nicht möglich.

Wie kann ich die Vereinsförderung der Stadt Gräfenberg in Anspruch nehmen?

Bitte füllen Sie den entsprechenden Antrag aus und lassen ihn uns zukommen.

Sprechzeiten

Montag – nur mit Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag – ohne Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Mittwoch – nur mit Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag – ohne Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr

Freitag – nur mit Terminvereinbarung
8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefon

Telefax | Arbeitsplatz

+49 9192 709-70 | 1.OG, Zimmer 5

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